Spanien kontrolliert weiterhin die Landesgrenzen

Das BOE 5264 vom 23. Mai 2020 befasst sich mit der Kontrolle der Binnengrenzen

Es ist weiterhin nötig die spanischen Binnengrenzen während der Dauer des Alarmzustandes und möglicher Verlängerungen desselben zu kontrollieren. Der Alarmzustand wurde zum fünften Mal um weitere 15 Tage verlängert und dauert aktuell bis zum 7. Juni 2020.

Nur die folgenden Personen dürfen über die Binnengrenzen in das Staatsgebiet einreisen:

  • Spanische Staatsbürger
  • In Spanien ansässige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen müssen.
  • Personen mit Wohnsitz in anderen Mitgliedstaaten oder assoziierten Schengen-Staaten, die sich an ihren Wohnort begeben
  • Grenzgänger
  • Angehörige der Gesundheitsberufe oder Altenpfleger, die ihre Arbeitstätigkeit ausüben werden.
  • Personen, die sich aus einem anderen ausschließlichen Arbeitsgrund auf spanischem Hoheitsgebiet aufhalten werden, einschließlich Saisonarbeitern, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird.
  • Personen, die einen Nachweis über höhere Gewalt oder eine Notlage erbringen.

Ausländisches Personal, das als Mitglied diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und internationaler Organisationen mit Sitz in Spanien akkreditiert ist, ist von diesen Beschränkungen ausgenommen, sofern es in Verbindung mit der Ausübung seiner offiziellen Pflichten reist.

Ausgeschlossen von diesen Maßnahmen sind auch Transporteure, Schiffsbesatzungen und Flugpersonal.

Quelle: BOE 5264 vom 23. Mai 2020: https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/23/pdfs/BOE-A-2020-5264.pdf

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