Neue Änderung der Vorschriften bei Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen

Die aktuellen Vorschriften für das Fahren während der Phase 1

Ab Phase 1 des Deeskalationsprozesses, können Personen, die in dem selben Haushalt wohnen, in privaten und ergänzenden privaten Verkehrsmitteln mit bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers reisen. Dabei müssen sie keine Maske tragen und dürfen alle Sitzplätze belegen.

Wohnen nicht alle Insassen des Fahrzeuges in dem selben Haushalt, dürfen pro Sitzreihe 2 Personen Platz nehmen. Alle müssen eine Maske tragen und versuchen den größtmöglichen Abstand zwischen den einzelnen Insassen einzuhalten.

 

Für Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Kategorie L im Allgemeinen, die mit zwei zugelassenen Sitzen (Fahrer und Beifahrer) ausgestattet sind, heißt es, dass zwei Personen reisen können, sofern sie entweder einen Integralhelm mit Visier oder eine Maske tragen oder zusammen in dem selben Haushalt wohnen müssen.

Darüber hinaus wird die Verwendung von Handschuhen für den Beifahrer und bei Motorrädern und Mopeds, die zur gemeinsamen Benutzung bestimmt sind, auch für den Fahrer obligatorisch sein.

 

Bei der öffentlichen Personenbeförderung in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen einschließlich des Fahrers dürfen für jede zusätzliche Sitzreihe im Verhältnis zur Fahrerreihe zwei Personen befördert werden, wobei der größtmögliche Abstand zwischen den Insassen gewährleistet sein muss.
Wenn alle Benutzer zusammen an derselben Adresse wohnen, dürfen für jede zusätzliche Sitzreihe im Verhältnis zum Fahrer drei Personen mitfahren.

 

In Fahrzeugen, in denen aufgrund ihrer technischen Merkmale nur eine Sitzreihe zur Verfügung steht, wie z.B. in den Führerständen von Lastkraftwagen, Lieferwagen oder anderen, dürfen maximal zwei Personen mitfahren, sofern ihre Insassen Masken tragen und einen möglichst großen Abstand halten. Andernfalls darf nur der Fahrer fahren.

In der Anordnung heißt es ferner, dass der Betreiber im öffentlichen Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im ergänzenden privaten Bus-Personenverkehr sowie im Eisenbahnverkehr, bei dem alle Insassen sitzen müssen, die Gesamtbesetzung der Sitzplätze so zu begrenzen hat, dass die Fahrgäste einen freien Sitzplatz neben sich haben, der sie von allen anderen Fahrgästen trennt. Als einzige Ausnahme von dieser Regel kann der Betreiber Personen, die zusammen reisen und im gleichen Haushalt leben, auf nebeneinander liegenden Sitzen unterbringen, was zu einer höheren Auslastung führen kann. In Bussen ist in jedem Fall die Reihe hinter dem vom Fahrer besetzten Sitzplatz stets frei zu halten.

 

Schließlich heißt es in der BOE-Veröffentlichung, dass im städtischen und vorstädtischen öffentlichen Personenverkehr, wo es Bahnsteige für die Fahrgäste gibt, Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Menschen so viel Abstand wie möglich voneinander halten, indem als Referenz die Belegung der Hälfte der verfügbaren Sitzplätze und zwei Fahrgäste für jeden Quadratmeter des Stehplatzbereichs festgelegt werden.

Quelle: BOE 4912 https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/10/

Es handelt sich um keinen rechtsgültigen Bericht. Im Zweifel das BOE selbst lesen oder Gestoria, Asesoria, Ayuntamiento, Guardia Civil etc selbst fragen.

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